Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der USPD Schulte & Ster Consulting GmbH und USP-D Deutschland Consulting GmbH
Präambel
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind integrierender Vertragsbestandteil von Aufträgen, die Kunden an USPD Schulte & Ster Consulting GmbH und USP-D Deutschland Consulting GmbH – im weiteren Text (USP-D) genannt – im Bereich der Beratung und Beratungsprojekten für Personalentwicklung, Organisationsentwicklung und Personalmanagement erteilen.
- Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein sollten, bleiben die übrigen Bestimmungen aufrecht.
- USP-D ist berechtigt, sich für einzelne Beratungsleistungen dazu befähigter gewerblicher oder freiberuflicher Kooperationspartner zu bedienen. USP-D ist nicht verpflichtet, die Identität der beigezogenen Kooperationspartner offen zu legen.
- Der Kunde trägt dafür Sorge, dass USP-D alle für die zügige Auftragserfüllung erforderlichen und nützlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt erhält und Informationen erteilt werden. Dies gilt auch für jene Unterlagen und Informationen, deren Bedeutung erst während der laufenden Beratungsleistungen durch USP-D bekannt wird. Der Kunde trägt weiters dafür Sorge, dass ein allenfalls bestehender Betriebsrat rechtzeitig von der Beratungstätigkeit durch USP-D informiert wird.
I. Geltungsbereich und Umfang
- Beratungsaufträge oder sonstige Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Kunden schriftlich, firmen mäßig gezeichnet werden und verpflichten die Parteiem nur nach Maßgabe des in der schriftlichen Vereinbarung angegebenen Umfanges.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, auch wenn diese Aufforderungen zur Abgabe eines Angebotes, Bestellungen, Auftragsbestätigungen, Annahmeerklärungen o.ä. beigefügt sind und diesen nicht widersprochen wird, nicht Vertragsbestandteil.
- USP-D hält sich an ein Angebot für einen Monat ab dem Datum der Abgabe des Angebotes gebunden, soweit kein anderer Zeitraum in den Angebotsunterlagen genannt wird.
II. Änderungen der zu erbringenden Leistung (Change Requests)
- Jede Partei kann jederzeit die Änderung des Inhalts und Umfangs der vereinbarten Leistungen vorschlagen (nachstehend kurz “Change Request”). Change Requests sind schriftlich bei der anderen Partei einzureichen.
- Reicht der Kunde einen Change Request ein, wird USP-D den voraussichtlichen Aufwand, die Dauer der Prüfung des Change Requests sowie die hierfür ggf. anfallende zusätzliche Vergütung mitteilen. Beauftragt der Kunde die Prüfung des Change Requests zu den mitgeteilten Konditionen, teilt USP-D ihre Einschätzung der Auswirkungen im Falle der Ausführung des Change Requests mit. Anderenfalls ist USP-D nicht zur Prüfung des Change Requests verpflichtet. Die Prüfung eines Change Requests ist vom Kunden auf Grundlage der vereinbarten Sätze auch dann zu vergüten, wenn USP-D anschließend nicht mit der Umsetzung des Change Request beauftragt wird.
- USP-D wird die Durchführung eines Change Requests nicht ohne erheblichen Grund ablehnen. Erhebliche Gründe sind z.B., wenn nach Auffassung von USP-D der Erfolg der Leistungserbringung infolge der Durchführung gefährdet würde oder die gewünschte Änderung außerhalb des Leistungsspektrums von USP-D liegt oder wenn die zur Durchführung des Change Request benötigten Ressourcen nicht frei für USP-D verfügbar sind. Der Kunde kann Change Requests von USP-D ohne Angabe von Gründen ablehnen. Sofern er Change Requests gegen die Empfehlung von USP-D ablehnt, übernimmt er die Verantwortung für die durch die Ablehnung entstehenden Konsequenzen. Dies berührt nicht die vertraglich vereinbarten Leistungspflichten von USP-D.
- Vertragsänderungen werden erst mit Unterzeichnung einer schriftlichen Vereinbarung wirksam, welche die mit der Durchführung des Change Requests verbundenen Änderungen (insbesondere bezüglich des Leistungsinhalts und –umfangs, Terminplanung, Vergütung) beinhaltet. USP-D wird bis zur schriftlichen Vereinbarung der Änderungen die Arbeiten auf Grundlage des bestehenden Vertrages fortsetzen.
III. Zusicherung der Unabhängigkeit
Die Parteien werden alle notwendigen Vorkehrungen treffen, damit die Unabhängigkeit der Mitarbeiter und Kooperationspartner von USP-D gewährleistet ist. Untersagt sind insbesondere Angebote des Kunden auf Anstellung oder sonstige Beschäftigung von Mitarbeitern von USP-D oder die direkte Beauftragung von Kooperationspartnern von USP-D während des laufenden Auftragsverhältnisses.
IV. Berichterstattung
USP-D wird den Kunden über die Beratungstätigkeit schriftlich Bericht erstatten, soferne dies ausdrücklich vereinbart ist. In diesem Fall ist von der Berichtspflicht auch die Tätigkeit von Kooperationspartnern von USP-D umfasst.
V. Schutzrechte
- Das geistige Eigentum und daher das Urheberrecht an den im Zusammenhang mit dem Beratungsauftrag erbrachten Leistungen verbleiben bei USP-D.
- Der Kunde darf die ihm im Zusammenhang mit dem Beratungsauftrag übergebenen oder bekannt gewordenen Informationen nur für eigene Zwecke verwenden. Jedwede Weitergabe solcher Informationen – auch nach Erfüllung des Beratungsauftrages an Dritte – ist untersagt. Als Informationen gelten insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Leitfäden, Leistungsbeschreibungen und Datenträger, unabhängig davon, ob diese Informationen von USP-D, ihren Mitarbeitern oder von Kooperationspartnern stammen. Die Weitergabe solcher Informationen an Dritte bedarf in jedem einzelnen Fall der schriftlichen Zustimmung durch USP-D.
VI. Gewährleistung
- USP-D wird den Kunden von nachträglich hervorkommenden Unrichtigkeiten oder Mängeln ihrer Beratungsleistungen unverzüglich informieren und diese Unrichtigkeiten oder Mängel binnen angemessener Frist beheben.
- Sind die Unrichtigkeiten oder Mängel der Kundensphäre zuzurechnen, findet die Behebung nur über gesonderten schriftlichen Auftrag des Kunden statt. Die zur Behebung erforderlichen Leistungen werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.
- Sind die Unrichtigkeiten oder Mängel der Sphäre von USP-D zuzurechnen, dann leistet USP-D binnen angemessener Frist kostenlos Gewähr. Der Anspruch des Kunden auf Wandlung oder Preisminderung ist ausgeschlossen. Der Gewährleistungsanspruch erlischt binnen sechs Monaten nach Übergabe des Schlussberichtes an den Kunden.
VII. Haftung
- USP-D, ihre Mitarbeiter und Kooperationspartner haben bei der Durchführung der beauftragten Beratungsleistungen die allgemein anerkannten Regeln der Berufsausübung zu beachten. USP-D haftet für das Verschulden von Mitarbeitern und Kooperationspartnern wie für ihr Eigenes. Die Haftung von USP-D für Schäden ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Beweislast für die Verschuldensfrage trägt der Kunde.
- Der Schadenersatzanspruch muss binnen sechs Monaten nach Kenntnis von Schaden und Schädigendem, spätestens jedoch innerhalb von drei Jahren nach dem Anspruch begründendem Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
VIII. Verschwiegenheitspflicht
- USP-D wird über alle Angelegenheiten des Kunden, die ihr im Zusammenhang mit der Beratungstätigkeit bekannt werden gegenüber jedermann und zeitlich unbeschränkt Stillschweigen bewahren. Von der Verschwiegenheitspflicht sind Informationen an Kooperationspartner ausgenommen, die USP-D beizieht und die für die Erfüllung der Beratungsleistung erforderlich sind. In diesem Fall wird USP-D den Kooperationspartner im selben Umfang zur Verschwiegenheit verpflichten. Von der Verschwiegenheitspflicht ausgenommen sind weiters jene Fälle, in denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung besteht.
- USP-D darf Berichte, Gutachten, Ergebnisse und sonstige schriftliche Äußerungen betreffend ihre Beratungstätigkeit für den Kunden, Dritten nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Kunden zur Verfügung stellen.
IX. Honorar, Storno
- Als Gegenleistung für die Beratungsleistungen hat USP-D gegen den Kunden Anspruch auf Bezahlung eines angemessenen Honorars. Je nach Vereinbarung hat der Kunde bei Auftragserteilung eine Anzahlung oder während laufender Beratungstätigkeit Teilzahlungen zu leisten. Das restliche Honorar ist binnen 14 Tage nach Erbringung der vereinbarten Beraterleistung fällig.
- Sofern sich die Vergütung nach erbrachten “Manntagen”, “Personentagen”, o.ä. bemisst, entspricht ein solcher „Tag“ jeweils bis zu acht Zeitstunden eines Mitarbeiters an einem Kalendertag.
- Entsteht USP-D aufgrund von Lücken oder Unklarheiten in den vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen Mehraufwand, so ist USP-D berechtigt, diesen Mehraufwand zu den vereinbarten Sätzen in Rechnung zu stellen. Dies gilt auch für Mehraufwand, der auf widersprüchliche oder fehlerhafte Angaben seitens des Kunden zurückzuführen ist.
- Unterbleiben die Beratungsleistungen ganz oder teilweise, dann gebührt USP-D das vereinbarte Honorar zur Gänze, wenn USP-D zur Beratungsleistung bereit war und durch Umstände, die auf Seiten des Kunden liegen, daran gehindert worden ist. Zu den Umständen auf Seiten des Kunden zählen insbesondere mangelnde Mitwirkung des Kunden an der Auftragserfüllung oder unberechtigte vorzeitige Vertragsauflösung.
- Unterbleiben die Beratungsleistungen auf Grund von Umständen, die auf Seiten von USP-D einen wichtigen Grund darstellen, so gebührt USP-D ein anteiliges Honorar, welches den bisher erbrachten Beratungsleistungen entspricht. Dies gilt insbesondere dann, wenn die bisher erbrachten Beratungsleistungen für den Kunden verwertbar sind.
- Aus berechtigtem Anlass, insbesondere bei drohender Zahlungsunfähigkeit des Kunden, darf USP-D die Fertigstellung der Beratungsleistungen von der vollständigen Bezahlung des Honorars abhängig machen. Die Beanstandung der Beratungsleistungen berechtigt den Kunden nicht zur Zurückbehaltung des Honorars. Davon ausgenommen sind offenkundige Mängel an den erbrachten Beratungsleistungen.
- Reisekosten, Spesen und sonstige Nebenkosten sowie Auslagen, die für die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung durch USP-D anfallen, werden zusätzlich und nach Aufwand in Rechnung gestellt.
- Sämtliche Preise verstehen sich netto und in EURO, zuzüglich der jeweils im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, ohne Abzüge, soweit nicht anders vereinbart.
- Rechnungen sind 14 Tage nach Rechnungszugang zur Zahlung fällig. Im Zweifel gelten Rechnungen drei Werktage nach Rechnungsdatum als zugegangen.
X. Vorzeitige Vertragsauflösung
- USP-D kann das Vertragsverhältnis mittels eingeschriebenen Briefes mit sofortiger Wirkung vorzeitig auflösen, wenn der Kunde wesentliche Vertragspflichten verletzt, insbesondere die für die Beratungsleistungen erforderlichen Unterlagen nicht zur Verfügung stellt oder Informationen nicht erteilt, welche die Unabhängigkeit von USP-D oder die Schutzrechte von USP-D verletzen.
- Der Kunde kann das Vertragsverhältnis mittels eingeschriebenen Briefes mit sofortiger Wirkung vorzeitig auflösen, wenn USP-D mit ihren Beratungsleistungen trotz angemessener Nachfristsetzung im Verzug ist oder gegen die Verschwiegenheitspflicht verstößt.
XI. Allgemeine Bestimmungen
- Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder anderen Vertragsbestandteilen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder anderer Vertragsbestandteile unwirksam oder nichtig sein, so sind diese durch zwischen den Parteien zu vereinbarende Bestimmungen des Inhalts zu ersetzen, der dem mit den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen Beabsichtigten am nächsten kommt. Gleiches gilt, falls die Vereinbarungen unbeabsichtigte Lücken aufweisen.
- USP-D darf die Firma und Marke des Kunden als Referenz verwenden.
- Die Abtretung von Rechten oder Pflichten des Kunden aus dem Vertrag – insbesondere Abtretungen und Verpfändungen – an Dritte ist ohne vorherige, schriftliche Zustimmung von USP-D ausgeschlossen.
XII. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
- Auf den Beratungsauftrag, dessen Auslegung und für Streitigkeiten daraus ist österreichisches bzw. deutsches Recht anzuwenden.
- Erfüllungsort ist der Sitz von USPD Schulte & Ster Consulting GmbH in Wien
bzw. USP-D Deutschland Consulting GmbH in Düsseldorf. - Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Beratungsauftrag sind ausschließlich die in Handelssachen zuständigen Gerichte in Wien bzw. Düsseldorf zuständig.